Ihr Ansprechpartner:
Abteilung
Beihilfe
0611-845-555
BVK-Beihilfe@kdz-wi.de
Antragsteller nach beamtenrechtlichen Vorschriften generell
Sind Sie Beamter, DO-Angestellter oder Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung bzw. sind nun im Ruhestand, dann informieren wir Sie im Nachfolgenden über ihren Beihilfeanspruch.
Maßgeblich für die Bemessung der Beihilfe sind im Wesentlichen folgende Kriterien:
- Bemessungssatz, ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis
- Familienstand, Ehegatteneinkommen, Kinder
- handelt es sich um Pflegebedingte Aufwendungen
- handelt es sich um Beihilfe im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Familienurlaubes
- handelt es sich um unfallbedingte Aufwendungen
- Art der Bezüge
- Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und
- Art der Aufwendungen